Politik

Eckpunkte für Kindergrundsicherung stehen

Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Eckpunkte veröffentlicht, wie die Grundsicherung konkret aussehen soll.

Die Eckpunkte sind aktuell noch nicht für die Bevölkerung zugänglich. Liegen aber diversen Medien (zuerst der Wirtschaftwoche; Bericht s. unten) vor. Bereits bekannt ist, dass die Kindergrundsicherung nach den Plänen des Familienministeriums aus zwei Komponenten bestehen:

  • einem Garantiebetrag in Höhe des dann geltenden Kindergeldes. Das sind aktuell 250 Euro.
  • Und einem Zusatzbetrag, der sich nach der sozialen Bedürftigkeit richtet.

Das Ministerium plant, aktuelle Leistungen für Kinder wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Teilhabebetrag für Sport- oder Musikvereine zu bündeln und künftig von einer Stelle auszahlen zu lassen. Minimalziel: Niemandem soll es schlechter gehen. Bis der Gesetzentwurf dem Bundesrat vorliegt, dauert es allerdings noch. Zunächst beugen sich die sieben Bundesministerien der im März 2022 gegründeten Arbeitsgruppe über die Eckpunkte und erarbeiten ein gemeinsames Papier. Dieses soll Grundlage für den Gesetzentwurf sein, der voraussichtlich nach der Sommerpause vorliegen soll. Erhalten sollen Kinder die Grundsicherung erst ab 2025.

Beitrag aus der Süddeutschen Zeitung vom 19.1.2023

Beitrag aus der Wirtschaftwoche vom 19.1.2023

Beitrag aus der taz vom 20.1.2023

Das Bündnis "Kindergrundsicherung Jetzt" sowie auch der Zusammenschluss "Zukunftsforum Familie e. V." haben sich zu den bekannten Eckpunkten geäußert und fordern die Bundesregierung und die beteilgten Ministerien (Finanz-, Arbeits-, Bildungs- und Bauministerium) auf den Entwurf des BMFSFJ zu unterstützen und schnell umzusetzen.

Pressemitteilung "Kindergrundsicherung Jetzt" vom 23.1.2023

Pressemitteilung vom Zukunftsforum Familie e. V." vom 19.1.2023

Eine Analyse, warum das so wichtige Vorhaben Kindergrundsicherung nicht so richtig Fahrt aufnimmt und welche Hürden (Finanzierung, interministerielle Abstimmungen, bis 2025 noch zu nehmen sind, hat die Ard zusammengestellt.

Beitrag der ard vom 7.1.2023

 

Welche Entlastungen schon ab 2023 gelten finden sich auf dem Familienportal des BMFSFJ.

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