Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung.
Die geförderte Familienfreizeit kann beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind oder ein Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Das Einkommen der Familie spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Elternteil eine Behinderung hat, muss allerdings auch ein Kind mitfahren, dass unter 18 Jahre alt ist. Die Familien zahlen für ihren Aufenthalt nur etwa 10 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die weiteren Kosten ihrer Reise (z. B. Fahrtkosten für An- und Abreise).
Es können insgesamt bis zu sieben Übernachtungen in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gefördert werden im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. Plätze stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Wie die benatragung funktoniert und wer Antragsberechtigt ist, zeigt der neue Flyer gut verständlich für alle!
Der Flyer in leichter Sprache steht hier zum Download bereit.
Alle Informationen zur Corona-Auszeit auf der Website des BMFSFJ