Der Begriff „Armutssensibilität“ wird zunehmend diffus verwendet.
Zur inhaltlichen Klärung müssen zwingend wesentliche strukturelle Aspekte konturiert und konkretisiert werden. Denn Armutssensibilität ist ein ethisch begründeter Wert und rechtlich verankerte Verpflichtung, eine gesamtgesellschaftliche Anforderung zugunsten von sozialer Inklusion und gelingendem Aufwachsen im Wohlergehen. Diese muss nicht nur in der Alltagspraxis, sondern auch in Aus-, Fort-, Weiterbildung und im wissenschaftlichen Diskurs bearbeitet werden.
Das Positionspapier soll zur Rahmung und Konkretisierung eines bisher ungenauen und zunehmend inflationär genutzten Begriffs beitragen.
Das Positionspapier finden Sie hier.