EU-Kindergarantie verabschiedet

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten die Einführung einer „Europäischen Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Diese hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen.

Mit diesem Beschluss, dem ein Vorschlag der Europäischen Kommission vorausging, verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern.

Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört

  • die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung,
  • unentgeltlicher Bildung,
  • kostenlosen Betreuungseinrichtungen,
  • angemessenen Wohnverhältnissen und
  • geeigneter und gesunder Ernährung.

Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Wir freuen uns, die Ziele und Inhalte der Präventionskettenarbeit in Niedersachsen auch auf europäischer Ebene wiederzufinden und unterstützen dies ausdrücklich.

Die in der Arbeitsgemeinschaft für Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Organisationen unterstützen den Beschluss der EU-Mitgliedstaaten zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder ebenfalls und plant, den Prozess auf nationaler Ebene zu begleiten.

Zur Stellungnahme und weiteren Informationen der AGF

Mehr zur Child Guarantee auf der Seite der Europäischen Kommission (en/de)

 

Empfehlungen des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder

Fact-Sheet zur Europäischen Garantie für Kinder

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