Das Präsidium des Deutsche Vereins hat am 14. September 2021 Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII verabschiedet.
Die Empfehlungen beziehen sich auf die Aufgaben der Träger der Eingliederungshilfe und Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die durch das Bundesteilhabegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aktualisierte Rechtslage.
Um dem Ziel der Hilfe aus einer Hand näher zu kommen, weist das Papier auf die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten und -anforderungen dieser beiden Träger hin. Es werden die Rechtsgrundlage des § 112 Abs. 4 S. 1 SGB IX beschreiben und insbesondere ihre Vorteile bei der Schulassistenz erörtert.