Die Stadt und der Landkreis Göttingen erleichtern die Teilnahme für Kinder und Jugendliche am schulischen, sozialen und kulturellen Leben durch eine Bildungskarte. Die bunt gestaltete Karte im Scheckkartenformat soll Hürden beim Zugang zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wie kostenloses Schulmittagessen, Klassen- oder Kitafahrten, Nachhilfeunterricht, Mitgliedschaft im Sportverein oder den Besuch der Musikschule abbauen.
Möglich wird das digitale Verfahren durch die Verknüpfung mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabe-Konto. Über dieses Konto erfolgt künftig die Abrechnung mit den Leistungsanbietenden. Die Bearbeitung der Anträge durch Anbieter*innen und Behörden wird vereinfacht und alle Seiten von Bearbeitungs- und Verwaltungsaufwand entlastet.
Die Bildungskarte erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG – also Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete – künftig mit dem Bewilligungsbescheid automatisch zugesandt. Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag können sie über ein vereinfachtes Antragsformular beantragen.
Mit der Bildungskarte wird Kindern und Jugendlichen so weitaus unbürokratischer Zugang zu Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Einkommen der Eltern, ermöglicht.
(Text in Anlehnung an U. Lottmann)
Zur Pressemitteilung des Landkreises Göttingen vom 13.07.2021