Wissenswertes

Präventionsgesetz

sinnvolle Unterstützung lokaler Präventionsketten

Kommunen, die sich mit dem Konzept der Präventionsketten systematisch den Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabechancen von Kindern widmen, haben einen entscheidenden Schritt getan. Dennoch braucht es neben der strategischen Arbeit auch strukturbildende Maßnahmen, z. B. die Einrichtung settingbezogener Arbeitsgruppen oder die Umsetzung konkreter – für Kinder und ihre Familien spürbarer – Angebote. Hier können Drittmittel (wie die aus dem Präventionsgesetz) eine sinnvolle Ergänzung sein, um Aktivitäten und Projekte anzuschieben.

Kommunale Gesundheitsförderung anschieben: Mittel des Präventionsgesetzes

Mit dem 2015 im Bund verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz, PrävG) wurde die Relevanz des Settings Kommune im Kontext lebensweltbezogener Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention zusätzlich betont.

Die Krankenkassen in Niedersachsen haben sich zur Umsetzung des Präventionsgesetzes darauf geeinigt, gemeinsam Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen zu fördern. Kommunen können Mittel zur Förderung beantragen und so die ihre Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention zusätzlich stärken.

Interessierte können sich in fachlichen, administrativen und prozessualen Fragen an folgende Stellen wenden:

  • Neben anderen Aufgaben unterstützt die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Niedersachsen die GKV dabei, kommunale Akteur*innen zum Präventionsgesetz und den damit verbundenen Förderbedingungen zu informieren. Sie vermittelt Wissen zu Gesundheitsförderung und Prävention vulnerabler Zielgruppen in nicht-betrieblichen Settings, berät potenzielle Antragsteller*innen fachlich und schafft verschiedene Austauschplattformen zur Vernetzung und zur Entwicklung von Projektideen.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat zur gemeinsamen Förderung von gesundheitsförderlichen und präventiven Maßnahmen in nicht-betrieblichen Lebenswelten die Gemeinsame Stelle der Gesetzlichen Krankenversicherungen“ in Niedersachsen eingerichtet. Die Gemeinsame Stelle nimmt Anträge entgegen und informiert Interessierte über das Antragsverfahren. Darüber hinaus unterstützt sie die Krankenkassen bei der Vorbereitung der Förderentscheidungen und der administrativen Umsetzung des Förderverfahrens. Fachliche Grundlage bildet der „GKV-Leitfaden Prävention“ [§ 20a SGB V].

Zum Hintergrund: Das Präventionsgesetz zielt u. a. darauf ab, die Gesundheit vulnerabler Zielgruppen in Lebenswelten zu verbessern – und zwar durch ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den verschiedenen zuständigen Akteur*innen, z. B. in einer Stadt oder einem Landkreis. Die Orientierung an der Lebenswelt ist ein wichtiges Qualitätskriterium, damit Angebote und Maßnahmen die Bedarfe und Bedürfnisse der Zielgruppen treffen. Auch im „GKV-Leitfaden Prävention“ werden Präventionsketten ausdrücklich als sinnvolle Strategie der kommunalen Gesundheitsförderung benannt. Die Sozialversicherungsträger (u. a. gesetzliche Kranken-, Renten und Unfallversicherung) stellen im Rahmen des Präventionsgesetzes zusätzliche finanzielle Ressourcen bereit.